




| Interesse
? |
Interesse
an gesetzlichen Regelungen ? |
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| Allgemeines |
Naja,
wirkliches Interesse an gesetzlichen Regelungen hat wahrscheinlich kaum
jemand, allerdings geht es nicht ohne die Kenntnis des
Waffengesetzes (WaffG) und seiner Ausführungsbestimmungen. Im WaffG sind u.a. die Voraussetzungen für den Umgang, den sog. Erwerb, mit Waffen geregelt. 'Erwerb'; ein erster rechtlicher Begriff der hier schon häufiger auftauchte. Der Gesetzgeber versteht unter 'Erwerb' nicht das, was ein Normalbürger darunter verstehen würde, nämlich den Kauf einer Waffe, sondern das 'Ausüben der tatsächlichen Gewalt'. Der eigentliche Kauf und damit das umgangssprachliche 'erwerben' einer Waffe interessiert das WaffG in keiner Weise. 'Ausüben der tatsächlichen Gewalt' umfasst alles, was im Zusammenhang mit dem direkten Kontakt mit Waffen steht. Sobald Sie, z.B. beim Schnupperschießen, eine Waffe in die Hand nehmen können, erwerben Sie die Waffe, da Sie die tatsächliche Gewalt ausüben. Deshalb wird jeder Interessierte auch von einem Berechtigten begleitet. Lesen Sie weiter |
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