




| Interesse
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Interesse
an eigenen Waffen ? |
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| Allgemeines |
Sicher
wird sich bei jedem Schützen, früher oder später, der
Wunsch nach eigenen Waffen einstellen. Entweder, um sich nicht auf die
Waffe, sondern die Waffe auf sich einstellen zu können, oder um
immer mit einer Waffe zu schießen und dadurch bessere
Ergebnisse zu erzielen. Allerdings ist der Erwerb einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe durch das deutsche WaffG streng reglementiert. Vor dem Erwerb einer eigenen Waffe müssen diverse Voraussetzungen erfüllt werden, z.B.: - Zuverlässigkeit (Prüfung durch die zuständige Behörde) - Sachkunde (Lehrgang mit abschließender Prüfung) - Mindestalter (kaliberabhängig 16, 18, 21 oder 25 Jahre) - mind. 1 jährige Mitgliedschaft in Verein und Verband - mind. 1 Jahr regelmäßiges Training im Verein - Bedürfnis (Nachweis der Erforderlichkeit einer Waffe durch Verein/Verband) Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt die zuständige Behörde (Ordnungsamt oder Polizeibehörde, je nach Zuständigkeit und Landkreis) eine 'WBK' (WaffenBesitzKarte) aus, die zum Erwerb der beantragten Waffen berechtigt. Lesen Sie weiter |
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