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die
für waffenrechtliche Erlaubnisse zuständige Behörde ist
von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
In kleineren Gemeinden wird diese Aufgabe teils durch die örtliche
Polizeibehörde wahrgenommen, in größeren Gemeinden oder
Kreisen häufig durch das Ordnungsamt, Abteilung Waffen- und
Jagdrecht.
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