




| Regelmäßig |
Regelmäßiges Training ? |
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| Der
Gesetzgeber knüpft im §14 WaffG
die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von
Waffen u.a. daran, daß das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt ... Der Verein bestätigt das regelmäßige Training in einer Sportschützenbescheinigung, dem erforderlichen Formular zur Beantragung einer WBK oder eines Voreintrages. Das bei uns im Norden (Schleswig-Holstein) gültige Formular des N-DSB finden sie als PDF oder Tabelle hier. |
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