




| WBK |
WaffenBesitzKarte
? |
|||
| Der
Erwerb erlaubnispflichtiger
Waffen ist
durch das WaffG
streng reglementiert und für Sportschützen nur durch eine der
folgenden Erlaubnisse
möglich: - grüne WBK - gelbe WBK (Sportschützen-WBK) Diese waffenrechtlichen Erlaubnisse setzen voraus: - Zuverlässigkeit (Prüfung durch die zuständige Behörde) - Sachkunde (Lehrgang mit abschließender Prüfung) - Mindestalter (kaliberabhängig 16, 18, 21 oder 25 Jahre) - mindestens 1 jährige Mitgliedschaft in Verein und Verband - mindestens 1 Jahr regelmäßiges Training im Verein - Bedürfnis (Nachweis der Erforderlichkeit einer Waffe durch Verein/Verband) Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt die zuständige Behörde (Ordnungsamt oder Polizeibehörde, je nach Land/Landkreis) eine 'WBK' (WaffenBesitzKarte) aus, die zum Erwerb der beantragten Waffen berechtigt. Der Weg zur WBK oder zum Voreintrag ist hier beschrieben. |
||||