




| WBK |
WaffenBesitzKarte
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| Der
Erwerb erlaubnispflichtiger
Waffen ist
durch das WaffG
streng reglementiert und für Sportschützen nur durch eine der
folgenden Erlaubnisse möglich: - Grüne WBK - Gelbe WBK (Sportschützen-WBK) Diese waffenrechtlichen Erlaubnisse setzen voraus: - Zuverlässigkeit (Prüfung durch das Ordnungsamt oder die Polizei) - Sachkunde (Lehrgang mit abschließender Prüfung) - Mindestalter (kaliberabhängig 16, 18, 21 oder 25 Jahre) - mind. 1 jährige Mitgliedschaft in Verein und Verband - mind. 1 Jahr regelmäßige Teilnahme am Training im Verein - Bedürfnis (Nachweis der Erforderlichkeit einer Waffe durch Verein/Verband) Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt das zuständige Amt (Ordnungsamt oder Polizeibehörde, je nach Land/Landkreis) eine 'WBK' (Waffenbesitzkarte) aus, die zum Erwerb der beantragten Waffe(n) berechtigt. Der Weg zur WBK oder zum Voreintrag ist dann wie hier beschrieben. |
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